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Die Bedeutung des Begleiteten Umgangs ergibt sich aus der Reform des Kindschaftsrechtes und der UN-Kinderrechtskonvention. Diese Vorgaben haben Konsequenzen für die Anordnung des Begleiteten Umgangs durch das Familiengericht und für die Ausgestaltung als Leistungsangebot der Jugendhilfe.
In Wissenschaft und Praxis besteht großes Interesse an einem interdisziplinären Austausch über Standards, deren Fortschreibung, an Fortbildung und an einem Informationspool, der der Vielfalt des Themas in Qualität und Breite gerecht wird.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Begleiteter Umgang e.V. (BAGBU) ist ein eingetragener Verein, der sich in diesem Sinne im Jahre 2001 gegründet hat. Die BAGBU will ein Forum des Austauschs, der Qualifizierung sowie der nachhaltigen Bündelung und Vertretung von Fach- und Rechtsmeinungen sein.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Begleiteter Umgang e.V. ist mittlerweile ein interdisziplinärer, trägerübergreifender Zusammenschluss von Anbietern, Praxisprojekten und Fort- und Weiterbildungsträgern in diesen noch recht jungen Arbeitsfeld der Jugendhilfe. Sie wurde von den Organisatoren und Trägern der ersten Arbeitstreffen und der ersten Bundesfachtagung zu diesem Leistungsangebot der Jugendhilfe bundesweit ins Leben gerufen.